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Mietpreisbremse verlängert

Was Eigentümer, Kaufinteressenten und Investoren jetzt wissen müssen

Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Damit bleibt das bisherige Instrument zur Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten weiter in Kraft. Für Eigentümer, Kaufinteressenten und Investoren bedeutet das: Planungssicherheit auf der einen Seite – aber auch Einschränkungen bei Mietpreiskalkulation und Rendite.

Warum wurde die Mietpreisbremse verlängert?

Die Bundesregierung verfolgt mit der Verlängerung das Ziel, insbesondere Mieter in Ballungsräumen und angespannten Märkten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen. Ohne die Verlängerung hätte die Regelung zum 31. Dezember 2025 geendet. Das hätte in vielen Städten zu spürbaren Mieterhöhungen bei Neuvermietungen führen können – mit entsprechendem Druck auf untere und mittlere Einkommen.

Zugleich soll die Neufassung die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. Bisher konnten Bundesländer nur für maximal fünf Jahre Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. Diese zeitliche Begrenzung wird nun aufgehoben. Gleichzeitig müssen Länder künftig transparent begründen, warum sie bestimmte Regionen als angespannten Markt einstufen.

Was ändert sich konkret?

Inhaltlich bleibt die Regelung in weiten Teilen unverändert:

  • Bei Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Märkten darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Neubauten (Baujahr ab 2014) sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Die Länder erhalten mehr Flexibilität, müssen aber künftig besser begründen, warum eine Mietpreisbremse notwendig ist.

Kritik aus der Praxis

Trotz der Verlängerung sehen viele Fachverbände weiterhin Nachbesserungsbedarf. Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert, dass wichtige Schlupflöcher nicht geschlossen wurden – etwa die pauschale Ausnahme für möblierte Wohnungen oder für Gebäude, die zwar nach 2014 gebaut, aber auf angespannten Märkten kaum verfügbar sind. Auch die pauschale Ausnahmeregel für Neubauten wird als problematisch gesehen, weil sie keine Rücksicht auf die tatsächliche Marktsituation nimmt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form für zu schwach. Ohne weitergehende Eingriffe, etwa bei Mietspiegeln oder energetisch schlechter Ausstattung, bleibe sie weitgehend wirkungslos.

Auswirkungen auf Eigentümer und Vermieter

Für Eigentümer bietet die Verlängerung zunächst einmal Planungssicherheit. Wer Wohnraum in angespannten Märkten vermietet, kann weiterhin nicht unbegrenzt erhöhen. Kalkulatorisch bedeutet das, dass die Rendite nicht über Mietanpassungen, sondern über andere Faktoren wie Modernisierung, energetische Sanierung oder Objektaufwertung gesteigert werden muss.

Zudem ist es wichtig, bei der Preisfindung sorgfältig mit dem örtlichen Mietspiegel zu arbeiten. Eine überhöhte Neuvermietung kann im Nachhinein zur Rückzahlung verpflichten, wenn Mieter sich auf die Mietpreisbremse berufen.

Chancen und Herausforderungen für Käufer und Investoren

Wer in Wohnimmobilien investieren möchte, sollte die Regelung unbedingt in seine Kalkulation einbeziehen. Bestandsimmobilien in regulierten Gebieten bieten oft eine solide, aber begrenzte Rendite. Deutlich mehr Potenzial bieten Objekte, die unter die Ausnahmeregeln fallen – etwa Neubauten oder umfassend sanierte Altbauten.

Investoren, die langfristig orientiert sind, können mit Bestandsobjekten dennoch erfolgreich sein, sofern sie auf energetische Sanierung, attraktive Grundrisse und Lagequalität setzen. In Kombination mit der Entwicklung der Bodenpreise und potenziellen Wertsteigerungen bleibt der Markt weiterhin interessant.

Was bedeutet das für den Leipziger Immobilienmarkt?

Leipzig gilt nach wie vor als angespannter Wohnungsmarkt – nicht nur wegen der Bevölkerungsentwicklung, sondern auch aufgrund eines vergleichsweise knappen Angebots im Zentrum und in beliebten Stadtteilen wie Plagwitz, Südvorstadt oder Gohlis.

Für Eigentümer in Leipzig bedeutet das: Nur wer gezielt in Modernisierung investiert oder Neubauprojekte realisiert, kann Mieteinnahmen steigern. Für Käufer wiederum bleibt der Standort attraktiv – aber die Mietpreisbremse schränkt kurzfristige Gewinnstrategien ein. Umso wichtiger ist es, bei Immobilienkäufen auf Substanz, Lage und mittelfristige Wertentwicklung zu achten.

Mietpreisbremse bleibt – Investitionen müssen strategischer werden

Wer seine Immobilienstrategie auf die neue Rechtslage abstimmt, kann auch unter der Mietpreisbremse erfolgreich investieren. Es kommt auf kluge Konzepte, gute Lagen und realistische Mietannahmen an.

Als Immobilienmakler in Leipzig unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Immobilie, beim Kauf geeigneter Objekte oder bei der Entwicklung moderner Wohnkonzepte. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie mit Marktkenntnis und individuellem Service.

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