2. Juni 2025
Die Bundesregierung hat unter der Federführung von Bundesbauministerin Verena Hubertz ein umfassendes Maßnahmenpaket angekündigt, das unter dem Begriff „Bauturbo 2025“ firmiert. Ziel ist es, das deutsche Bauplanungsrecht zu entschlacken, Genehmigungsverfahren massiv zu beschleunigen und so den dringend benötigten Wohnraum schneller verfügbar zu machen. Für Eigentümer, Kaufinteressenten und Immobilieninvestoren in Leipzig und Umgebung ergeben sich daraus bedeutende Perspektiven – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.
Nach aktuellen Entwürfen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll insbesondere § 246e Baugesetzbuch (BauGB) neu eingeführt werden. Dieser Paragraph würde den Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten – wie Leipzig – ermöglichen, für bestimmte Bauvorhaben befristet auf Bebauungspläne zu verzichten. Der bislang mehrjährige Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans könnte so auf wenige Monate reduziert werden.
Flankierend sollen auch Verfahren nach der Landesbauordnung, insbesondere das Baugenehmigungsverfahren, gestrafft werden. Hier setzt der Gesetzgeber auf Standardisierung (z. B. durch Typengenehmigungen beim seriellen Bauen), Digitalisierung und die stärkere Nutzung moderner Baumethoden wie Holzmodulbau oder 3D-Druck.
Leipzig zählt zu den dynamischsten Wohnungsmärkten Deutschlands. Die starke Binnenmigration, eine positive wirtschaftliche Entwicklung und vergleichsweise moderate Immobilienpreise im Bundesvergleich machen die Stadt besonders attraktiv für Kapitalanleger, Selbstnutzer und Projektentwickler. Die größten Hemmnisse in der Projektentwicklung bestehen bislang in langwierigen Planungsprozessen, zersplitterten Zuständigkeiten und teilweise uneinheitlicher Verwaltungspraxis.
Mit dem Bauturbo 2025 könnten sich diese Hürden entscheidend reduzieren. Für Eigentümer unbebauter oder teilgenutzter Grundstücke bedeutet das: Entwicklungspotenziale lassen sich schneller und wirtschaftlicher realisieren. Für Käufer und Investoren steigt das Angebot an Neubauten, insbesondere im mittleren und bezahlbaren Segment – ein bislang unterversorgter Bereich in Leipzig.
Wer in Leipzig über bebaubare Grundstücke, Altbestand mit Nachverdichtungspotenzial oder bisherige Konversionsflächen (ehemalige Gewerbe- oder Bahnflächen) verfügt, sollte sich frühzeitig mit der neuen Gesetzeslage vertraut machen. Die Kombination aus beschleunigtem Verfahren und steigender Nachfrage ermöglicht es, stille Reserven kurzfristig zu heben.
Wichtig: Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung des neuen § 246e BauGB sowie entsprechenden Anpassungen auf Landesebene ab. In Sachsen wäre insbesondere eine Novelle der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) erforderlich, um die Bauantragsbearbeitung effektiv zu beschleunigen.
Mit dem Bauturbo 2025 steht ein Paradigmenwechsel im deutschen Bauordnungsrecht bevor. Für Leipzig, eine Stadt mit anhaltend starkem Zuzug und wachsender Wohnraumnachfrage, könnten die geplanten Neuerungen ein echter Gamechanger sein. Eigentümer, Käufer und Investoren sollten die Entwicklungen aktiv verfolgen und ihre Strategien entsprechend anpassen.
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