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Koalitionsvertrag 2025: Was die neue Regierung für den Immobilienmarkt bedeutet

Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ unterzeichnet. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die neue Bundesregierung unter der Führung von Friedrich Merz. Für die Immobilienbranche bringt der Vertrag zahlreiche Änderungen und Initiativen mit sich, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen darstellen.

Wohnungsbau: Beschleunigung durch den „Wohnungsbau-Turbo“

Ein zentrales Anliegen der Koalition ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus. Dazu soll in den ersten 100 Tagen der Regierungszeit ein Gesetzentwurf für einen sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“ vorgelegt werden. Dieser sieht vor, planungsrechtliche Hürden zu senken und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Unter anderem sollen Lärmschutzfestsetzungen vereinfacht werden, wobei die kommunale Planungshoheit gewahrt bleiben soll.

Zudem plant die Koalition die Einführung des „Gebäudetyp E“, der rechtlich abgesichert werden soll. Dieser Gebäudetyp ermöglicht Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik, ohne dass dies als Mangel gilt. Dies soll insbesondere serielle, modulare und systemische Bauweisen fördern und somit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beitragen.

Förderprogramme: Konzentration und Vereinfachung

Die bestehende Förderstruktur im Bereich Wohnungsbau soll grundlegend neu organisiert werden. Künftig sollen zwei zentral gebündelte KfW-Programme zur Verfügung stehen – eines für den Neubau und eines für die Modernisierung. Diese Programme sollen administrativ vereinfacht und strategisch auf kostensparendes, klimagerechtes und serielles Bauen ausgerichtet werden.

Darüber hinaus plant die Koalition die Reaktivierung der EH-55-Förderung, um energieeffizientes Bauen weiterhin zu unterstützen .

Mietrecht: Verlängerung der Mietpreisbremse und neue Regelungen

Im Mietrecht sieht der Koalitionsvertrag vor, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern. Die verschärfte Kappungsgrenze und die Länderöffnungsklausel sind hingegen nicht mehr Bestandteil der Regelung.

Zudem sollen strengere Regeln für Indexmieten bei Wohnraummietverträgen, für die Vermietung möblierter Wohnungen und bei Kurzzeitvermietungen eingeführt werden. Auch die Vorschriften zur Modernisierungsumlage sollen neu gefasst werden, um Anreize für Investitionen in den Wohnungsbestand zu schaffen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit der Miete zu sichern.

Wohneigentum: Förderung und Unterstützung

Die Koalition plant Maßnahmen zur Förderung der Wohneigentumsbildung für Familien, darunter „Starthilfe Wohneigentum“ und „eigenkapitalersetzende“ Maßnahmen. Zudem sollen staatliche Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden. Die Grunderwerbsteuer bleibt jedoch unangetastet.

Elementarschadenversicherung: Pflichtversicherung geplant

Seit Jahren wird über die Pflicht einer Elementarschadenversicherung debattiert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden soll. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden müssen.

Einordnung und Ausblick

Der Koalitionsvertrag 2025 bringt für die Immobilienbranche zahlreiche Neuerungen mit sich. Die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, die Neustrukturierung der Förderprogramme und die Änderungen im Mietrecht bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf den Immobilienmarkt haben werden.

Für Investoren, Projektentwickler und Immobilienprofis ist es daher ratsam, die Entwicklungen genau zu verfolgen und sich frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.

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