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Restnutzungsdauer berechnen: AfA-Rechner & Gutachten

Restnutzungsdauer berechnen mit dem kostenlosen AfA-Rechner: verkürzte Nutzungsdauer nach § 7 EStG einfach erklärt. So sichern Sie eine höhere Abschreibung.

Robin Tobermann, Geschäftsführer bei Immo HubIhr AnsprechpartnerRobin Tobermann · Geschäftsführer
Restnutzungsdauer berechnen: AfA-Rechner & Gutachten – Immo Hub Leipzig

Mit immo-hub-KI bearbeitet

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Die Restnutzungsdauer einer Immobilie ist der Zeitraum, über den ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – und steuerlich der Zeitraum, über den es abgeschrieben wird. Vereinfacht gilt für die Abschreibung: jährlicher AfA-Satz = 100 % ÷ Restnutzungsdauer. Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto höher die jährliche Abschreibung (AfA) und desto größer der steuerliche Vorteil – allerdings nur bei vermieteten Objekten. Mit dem folgenden Rechner stellen Sie die typisierte Standard-AfA der AfA bei einer gutachterlich verkürzten Restnutzungsdauer gegenüber. Hinweis vorab: Wir sind Immobilienmakler, keine Steuerberater – dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung.

Restnutzungsdauer-Rechner

Gebäudewert und Baujahr eingeben – der Rechner zeigt die typisierte AfA. Ergänzen Sie eine gutachterliche Restnutzungsdauer, sehen Sie die höhere Abschreibung im Vergleich.

Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar – der Anteil für Grund und Boden zählt nicht (Kaufpreisaufteilung).

Bestimmt den typisierten AfA-Satz: 2,5 % vor 1925 · 2 % 1925–2022 · 3 % Neubau ab 2023.

Aus einem geeigneten Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Nur für die indikative Steuerersparnis – Ihr individueller Grenzsteuersatz.

Unverbindliche Überschlagsrechnung, keine Steuerberatung. Die Gebäude-AfA setzt Einkünfteerzielung (z. B. Vermietung) voraus, betrifft nur den Gebäude- (nicht den Boden-)anteil und hängt vom Einzelfall ab. Verbindlich ist der Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt – die individuelle Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung.

So lesen Sie das Ergebnis

Der Rechner nutzt nur den Gebäudeanteil des Kaufpreises als Bemessungsgrundlage – Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird nicht abgeschrieben. Wie hoch der Gebäudeanteil ist, ergibt sich aus der Kaufpreisaufteilung; unsere kostenlose Immobilienbewertung hilft bei der Werteinschätzung. Zeigt der Rechner bei verkürzter Restnutzungsdauer eine höhere AfA, bedeutet das nicht mehr Abschreibung insgesamt: Die gesamte AfA bleibt gleich (der Gebäudewert), sie wird nur zeitlich vorgezogen. Der Vorteil liegt im Liquiditäts- und Zinseffekt – und darin, dass Sie bei einem späteren Verkauf innerhalb der Haltefrist mehr abgeschrieben haben. Ob das Finanzamt die kürzere Nutzungsdauer anerkennt, hängt vom Einzelfall und vom Nachweis ab.

Immobilie wird für ein Restnutzungsdauer-Gutachten fachlich begutachtet
Mit immo-hub-KI bearbeitet

Lohnt sich ein Gutachten? Erst kostenlos einschätzen

Bevor Sie etwas beauftragen: Starten Sie mit einer kostenlosen, unverbindlichen Ersteinschätzung unseres Partners gutachten.org – so sehen Sie erst einmal, ob und in welcher Höhe sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Sie überhaupt lohnt. Erst wenn es passt, wird das Gutachten erstellt – zum Festpreis von 799 € (statt marktüblicher 950–2.000 €), inklusive angebundener Steuerkanzlei.

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Werbepartnerschaft. Immo Hub übernimmt keine Steuerberatung; Leistungen und Preise sind Angaben des Partners (Stand 2026).

Keine Steuerberatung. Die Immo Hub GmbH ist Immobilienmakler und kein Steuerberater. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Überschlagsrechnung zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die tatsächliche AfA hängt u. a. von der Kaufpreisaufteilung, den Anschaffungsnebenkosten, der Nutzungsart und einem sachverständigen Gutachten ab. Verbindlich ist ausschließlich der Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG). Für die individuelle steuerliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Rechtsstand: 2026.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag voraussichtlich noch nutzbar ist. Sie ergibt sich vereinfacht aus der Gesamtnutzungsdauer (GND) abzüglich des Gebäudealters – modernisierte Objekte haben eine längere, sanierungsbedürftige eine kürzere Restnutzungsdauer.

Gesamtnutzungsdauer, Restnutzungsdauer und wirtschaftliche Restnutzungsdauer

Die Gesamtnutzungsdauer ist die typische Lebensdauer eines Gebäudetyps (bei Wohngebäuden nach ImmoWertV rund 80 Jahre). Die Restnutzungsdauer ist der davon verbleibende Rest. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer berücksichtigt zusätzlich, wie lange sich die Nutzung wirtschaftlich noch lohnt – etwa bei überholtem Grundriss oder hohem Sanierungsstau.

Steuerliche Nutzungsdauer ist nicht die Modell-Nutzungsdauer der Bewertung

Wichtig für die Genauigkeit: Die steuerliche Nutzungsdauer nach § 7 EStG (typisiert 50, 40 oder 33 Jahre) ist etwas anderes als die Modell-Nutzungsdauer der ImmoWertV (rund 80 Jahre bei Wohngebäuden), die der Verkehrswertermittlung dient. Ein reiner Modellwert aus der Immobilienbewertung reicht dem Finanzamt für eine verkürzte AfA daher nicht – gefragt ist eine objektindividuelle Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Restnutzungsdauer-Tabelle nach Gebäudetyp

Orientierende Gesamtnutzungsdauern nach Gebäudetyp (Modellwerte der ImmoWertV 2021 zur Immobilienbewertung – im Einzelfall abweichend). Die Restnutzungsdauer ergibt sich daraus abzüglich Alter und je nach Modernisierung:

GebäudetypGesamtnutzungsdauer (orientierend)
Ein- und Zweifamilienhäuser80 Jahre
Mehrfamilien-/Mietwohnhäuser80 Jahre
Eigentumswohnungen80 Jahre
Gemischt genutzte Gebäude70 Jahre
Büro- und Verwaltungsgebäude60 Jahre
Einzelhandel / Warenhäuserca. 50 Jahre
Lager- und Hallengebäudeca. 40 Jahre

Diese Werte sind Ausgangspunkt der Verkehrswertermittlung – nicht automatisch die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer. Für die AfA zählt die tatsächliche Nutzungsdauer im Einzelfall.

Restnutzungsdauer und AfA: So senken Sie Ihre Steuer

Standard-AfA nach Baujahr: 2 %, 2,5 % oder 3 %

Für vermietete Gebäude schreibt das Finanzamt typisiert linear ab (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG): 2 % pro Jahr bei Fertigstellung 1925–2022 (50 Jahre), 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925 (40 Jahre) und 3 % bei Neubau-Wohngebäuden ab 2023 (33⅓ Jahre). Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes (ohne Grund und Boden).

Verkürzte Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Rechenbeispiel)

Weisen Sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, dürfen Sie über diese kürzere Dauer abschreiben – die jährliche AfA steigt. Beispiel: Gebäudewert 250.000 €, Baujahr 1970 (typisiert 2 % = 5.000 €/Jahr). Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren aus, sind es 100 % ÷ 25 = 4 % = 10.000 €/Jahr – also 5.000 € mehr AfA pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer unter der typisierten Nutzungsdauer liegt (Aufgreifschwelle). Rechnen Sie Ihren Fall oben im Rechner durch.

Degressive AfA für Neubauten (5 %) – nur zur Einordnung

Für neue Wohngebäude mit Herstellungsbeginn zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 gibt es zusätzlich eine degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Restwert (§ 7 Abs. 5a EStG). Sie fällt jährlich und schließt die verkürzte Nutzungsdauer aus – für Bestandsimmobilien ist sie in der Regel nicht relevant.

Restnutzungsdauer-Gutachten: Wann es sich lohnt

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt sich vor allem bei vermieteten Bestandsimmobilien mit deutlich kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer, hohem Gebäudewert und hohem persönlichen Steuersatz. Als Faustregel: Übersteigt die kumulierte Mehr-AfA die Gutachtenkosten, rechnet es sich. Bei selbstgenutztem Eigentum bringt es steuerlich nichts.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja – wenn die kürzere Nutzungsdauer mit einer geeigneten, objektindividuellen Methode nachgewiesen wird (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteile vom 28.07.2021 – IX R 25/19 und vom 23.01.2024 – IX R 14/23). Wichtige Aktualisierung: Das strenge BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das ein Gutachten öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger verlangte, wurde zum 1. Dezember 2025 aufgehoben. Es gilt wieder Gesetzeswortlaut plus BFH-Rechtsprechung – eine Beschränkung auf zertifizierte Gutachter besteht nicht mehr. Pauschale Modellwerte ohne Einzelfallbeurteilung reichen dem Finanzamt aber weiterhin nicht.

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Marktüblich liegen die Kosten laut Fachquellen bei rund 950 bis 2.000 €. Über unseren Partner (siehe unten) gibt es einen Festpreis von 799 €.

Welche Nachteile hat ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Es kostet Geld und Aufwand, die Gesamt-AfA wird dadurch nicht höher (nur vorgezogen), das Finanzamt kann den Nachweis prüfen, und nach Ablauf der Restnutzungsdauer ist keine weitere AfA möglich. Ob es sinnvoll ist, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.

Gutachten günstig beauftragen: unser Partner gutachten.org

Als Makler verkaufen wir selbst keine Gutachten – deshalb sagen wir Ihnen ehrlich, ob sich eines für Sie überhaupt lohnt. Wenn ja, empfehlen wir für das Restnutzungsdauer-Gutachten unseren Partner gutachten.org. Nach Angaben des Partners werden die Gutachten zu einem Festpreis von 799 € erstellt und über eine eigene, angebundene Steuerkanzlei steuerlich eingeordnet – Gutachten und steuerliche Einordnung also aus einer Hand.

Der Festpreis liegt deutlich unter den marktüblichen 950–2.000 €. Mit dem Rabattcode immohub erhalten Sie zusätzlich 5 % Nachlass. Besonders für Immobilienkäufer und Kapitalanleger interessant: Durch ein professionelles Restnutzungsdauer-Gutachten kann die jährliche Gebäudeabschreibung – abhängig von der individuellen steuerlichen Situation – gegebenenfalls erhöht werden.

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Werbepartnerschaft. Immo Hub übernimmt keine Steuerberatung; die genannten Leistungen und Preise sind Angaben des Partners gutachten.org (Stand 2026).

Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?
Bei vermieteten Bestandsimmobilien mit einer tatsächlichen Restnutzungsdauer deutlich unter 50 (bzw. 40) Jahren. Je höher Gebäudewert und persönlicher Steuersatz, desto größer der Effekt. Faustregel: Übersteigt die über die Haltedauer summierte Mehr-AfA die Gutachtenkosten, rechnet es sich. Bei selbstgenutztem Eigentum bringt es keinen steuerlichen Vorteil.
Wie viel kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Marktüblich rund 950 bis 2.000 €. Unser Partner gutachten.org bietet einen Festpreis von 799 €, mit dem Code „immohub" zusätzlich 5 % Rabatt.
Werden Restnutzungsdauer-Gutachten anerkannt?
Ja, wenn die kürzere Nutzungsdauer mit einer geeigneten sachverständigen Methode objektindividuell nachgewiesen wird (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG i. V. m. BFH vom 28.07.2021 – IX R 25/19 und vom 23.01.2024 – IX R 14/23). Das strenge BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 01.12.2025 aufgehoben; eine Beschränkung auf zertifizierte Gutachter besteht nicht mehr. Pauschale Modellwerte reichen jedoch weiterhin nicht.
Wie bekomme ich ein Restnutzungsdauer-Gutachten günstig?
Über unseren Partner gutachten.org: Festpreis 799 € statt marktüblicher 950–2.000 €, mit dem Rabattcode „immohub" zusätzlich 5 % Nachlass, inklusive angebundener Steuerkanzlei.
Welche Nachteile hat ein Restnutzungsdauergutachten?
Es verursacht Kosten und Aufwand, die Gesamt-Abschreibung wird nicht höher (nur zeitlich vorgezogen), das Finanzamt kann den Nachweis prüfen, und nach Ablauf der Restnutzungsdauer ist keine weitere AfA möglich.
Was passiert, wenn die Restnutzungsdauer erreicht ist?
Das Gebäude ist dann steuerlich vollständig abgeschrieben – es gibt keine weitere AfA. Die tatsächliche Nutzung und der Marktwert der Immobilie bleiben davon unberührt. Nachträgliche Herstellungskosten (z. B. eine spätere Sanierung) können neu aktiviert und abgeschrieben werden.
Wie berechne ich die Restnutzungsdauer und die AfA?
Der jährliche AfA-Satz ist 100 % geteilt durch die Restnutzungsdauer in Jahren; der jährliche AfA-Betrag ist der Gebäudewert geteilt durch die Restnutzungsdauer. Beispiel: 250.000 € Gebäudewert und 25 Jahre Restnutzungsdauer ergeben 4 % bzw. 10.000 € pro Jahr. Nutzen Sie dafür einfach den Rechner oben auf dieser Seite.

Gebäudewert unklar? Wir ermitteln ihn.

Die AfA-Bemessungsgrundlage hängt vom Gebäudeanteil ab. Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich ein – die Basis für Ihre AfA-Planung.

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Keine Steuerberatung. Die Immo Hub GmbH ist Immobilienmakler und kein Steuerberater. Alle Angaben sind eine unverbindliche Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung. Verbindlich ist der Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG). Rechtsgrundlage: § 7 EStG. Rechtsstand: 2026.

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