Haus verkaufen trotz laufendem Kredit – geht das?
Haus mit laufender Finanzierung verkaufen: Ablösung, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuld und Alternativen – so läuft der Verkauf trotz Kredit in Leipzig reibungslos ab.
Veröffentlicht am 13. Juli 2026
Ihr AnsprechpartnerRobin Tobermann · Geschäftsführer
Das Wichtigste in Kürze
- Ein laufender Kredit verhindert den Verkauf nicht – die Ablösung läuft über den Notar aus dem Kaufpreis.
- Beim Verkauf muss die Bank die vorzeitige Rückzahlung ermöglichen; dafür darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
- Die Grundschuld wird per Lastenfreistellung gelöscht oder vom Käufer übernommen.
- Erst Ablösesumme erfragen, dann bewerten lassen – die Differenz ist Ihr Erlös.
Die kurze Antwort: Ja – und es passiert ständig. Die meisten Häuser und Wohnungen sind beim Verkauf noch nicht vollständig abbezahlt. Ein laufender Kredit ist deshalb kein Hindernis, sondern ein Standardfall, der sauber organisiert werden muss. Entscheidend sind drei Dinge: die Ablösung des Darlehens, der Umgang mit der Grundschuld im Grundbuch und die Frage, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
So läuft der Verkauf mit laufender Finanzierung ab
Ablösesumme bei der Bank erfragen
Ihre Bank berechnet die Restschuld zum geplanten Übergabetermin – inklusive einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahl brauchen Sie für die Verkaufsplanung.
Immobilie bewerten lassen
Liegt der realistische Verkaufspreis über der Ablösesumme? In fast allen Fällen ja – die Differenz ist Ihr Erlös. Wir ermitteln den Marktwert kostenlos und zertifiziert.
Verkauf starten, Bank einbinden
Parallel zur Vermarktung bereitet der Notar die Lastenfreistellung vor: Die Bank gibt die Grundschuld frei, sobald die Restschuld aus dem Kaufpreis bezahlt ist.
Abwicklung über den Notar
Der Käufer zahlt auf Anweisung des Notars zuerst den Ablösebetrag direkt an Ihre Bank, den Rest an Sie. Sie müssen nichts vorstrecken – alles läuft Zug um Zug.
Vorfälligkeitsentschädigung: Was die Bank verlangen darf
Lösen Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ab, darf die Bank für den entgangenen Zins eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Beim Verkauf der Immobilie hat sie dabei kein Wahlrecht: Weil Sie ein berechtigtes Interesse haben, muss die Bank die vorzeitige Rückzahlung ermöglichen. Die Höhe hängt von Restlaufzeit, vereinbartem Zins und aktuellem Zinsniveau ab – lassen Sie sich die Berechnung immer schriftlich geben und prüfen Sie sie im Zweifel unabhängig.
Zwei Auswege lohnen den Blick: Läuft Ihre Zinsbindung ohnehin bald aus oder besteht nach zehn Jahren das gesetzliche Sonderkündigungsrecht, kann sich ein leicht angepasster Verkaufszeitplan lohnen. Und wenn Sie zeitnah eine neue Immobilie kaufen, fragen Sie nach einem Objekttausch (Pfandtausch): Manche Banken übertragen die Finanzierung auf das neue Objekt – ganz ohne Entschädigung.
Grundschuld: löschen oder übernehmen?
Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld sichert den Kredit ab – sie verschwindet nicht automatisch mit der letzten Rate. Beim Verkauf wird sie üblicherweise im Zuge der Lastenfreistellung gelöscht; die Kosten dafür trägt nach der üblichen Vertragspraxis der Verkäufer. In Einzelfällen kann der Käufer die Grundschuld auch übernehmen und für die eigene Finanzierung weiternutzen – das spart Gebühren, muss aber zwischen allen Beteiligten und den Banken abgestimmt werden. Wie der Ablauf von der Beurkundung bis zur Umschreibung im Detail aussieht, zeigt unser Beitrag Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung.
Häufige Fragen zum Verkauf mit Kredit
Was passiert, wenn der Verkaufspreis unter der Restschuld liegt?
Muss ich meine Bank vor dem Verkauf informieren?
Kann ich den Kredit einfach auf den Käufer übertragen?
Wie lange dauert die Lastenfreistellung?
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