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Notarkosten beim Hauskauf: Rechner, Tabelle und alle Antworten

Notarkosten beim Hauskauf: kostenloser Rechner nach GNotKG für Notar- und Grundbuchkosten, Tabelle nach Kaufpreis – und wer was zahlt. Jetzt berechnen.

Veröffentlicht am 19. August 2026

Robin Tobermann, Geschäftsführer bei Immo HubIhr AnsprechpartnerRobin Tobermann · Geschäftsführer
Notarkosten beim Hauskauf: Rechner, Tabelle und alle Antworten – Immo Hub Leipzig

Das Wichtigste in Kürze

  • Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen meist bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises (mit Finanzierung).
  • Die Gebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG festgelegt – kein Notar ist teurer oder günstiger als ein anderer.
  • In der Regel zahlt der Käufer; der Verkäufer trägt nur die Löschung eigener alter Grundschulden.
  • Mit dem Rechner ermitteln Sie Ihre Kosten in 30 Sekunden – aufgeschlüsselt nach jeder Einzelposition.

Beim Haus- oder Wohnungskauf führt kein Weg am Notar vorbei: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Die gute Nachricht: Die Kosten sind kein Verhandlungsthema und keine Überraschung – sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgelegt und lassen sich auf den Euro genau vorausberechnen. Genau das macht der folgende Rechner.

Aus über 560 begleiteten Verkäufen in Leipzig wissen wir: Eine der häufigsten Fragen im Erstgespräch ist nicht die Provision, sondern „Was kostet eigentlich der Notar?“ – deshalb hier die Antwort, auf den Euro genau.

Notarkosten-Rechner

Kaufpreis eingeben – optional das Darlehen, wenn Sie finanzieren. Der Rechner zeigt Notar- und Grundbuchkosten einzeln aufgeschlüsselt.

Der beurkundete Kaufpreis ist der Geschäftswert für Kaufvertrag und Grundbuch.

Bei Finanzierung: Die Bank verlangt eine Grundschuld – Beurkundung und Eintragung kosten zusätzlich.

Unverbindliche Überschlagsrechnung nach GNotKG (Tabelle B) mit den üblichen Gebührentatbeständen – keine Rechts- oder Kostenberatung. Maßgeblich ist die Kostenrechnung von Notariat und Grundbuchamt im Einzelfall; hinzu kommen geringe Auslagen (z. B. Dokumente, Post) sowie ggf. weitere Tatbestände.

So setzen sich die Notarkosten zusammen

Grundlage ist der Geschäftswert – beim Kauf der Kaufpreis, bei der Grundschuld die Darlehenssumme. Aus ihm ergibt sich über die Gebührentabelle des GNotKG eine Grundgebühr, die je nach Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird:

  • Beurkundung des Kaufvertrags (2,0): die Hauptposition – der Notar entwirft den Vertrag, berät beide Seiten und beurkundet.
  • Vollzug (0,5): Einholung von Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde, Anfragen an Behörden.
  • Betreuung (0,5): Überwachung der Fälligkeit, Mitteilung an den Käufer, wann gezahlt werden darf.
  • Grundschuldbestellung (1,0): nur bei Finanzierung – die Bank verlangt eine Grundschuld als Sicherheit.

Auf die Notargebühren kommen 19 % Umsatzsteuer und geringe Auslagen. Das Grundbuchamt rechnet umsatzsteuerfrei ab: Auflassungsvormerkung (0,5), Eigentumsumschreibung (1,0) und – bei Finanzierung – die Eintragung der Grundschuld (1,0). Wie lange das Grundbuchamt in Leipzig aktuell braucht, zeigt unser Ratgeber Bearbeitungszeiten im Leipziger Grundbuchamt.

Notarkosten-Tabelle nach Kaufpreis

Die folgenden Werte sind mit derselben GNotKG-Logik berechnet wie der Rechner oben (übliche Positionen; „mit Finanzierung" = Grundschuld über 80 % des Kaufpreises, inklusive Umsatzsteuer auf die Notargebühren):

Kaufpreisohne Finanzierungmit Finanzierung (80 %)
150.000 €ca. 1.795 € (1,2 %)ca. 2.452 € (1,6 %)
200.000 €ca. 2.205 € (1,1 %)ca. 3.040 € (1,5 %)
250.000 €ca. 2.712 € (1,1 %)ca. 3.665 € (1,5 %)
300.000 €ca. 3.219 € (1,1 %)ca. 4.391 € (1,5 %)
400.000 €ca. 3.980 € (1,0 %)ca. 5.371 € (1,3 %)
500.000 €ca. 4.740 € (0,9 %)ca. 6.460 € (1,3 %)
650.000 €ca. 5.957 € (0,9 %)ca. 8.180 € (1,3 %)
800.000 €ca. 7.174 € (0,9 %)ca. 9.747 € (1,2 %)

Die Notarkosten sind nur ein Teil der Kaufnebenkosten – Grunderwerbsteuer und ggf. Maklerprovision kommen hinzu. Den Gesamtüberblick liefert unser Kaufnebenkosten-Rechner.

Wer zahlt die Notarkosten?

In der Praxis zahlt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten – so sieht es § 448 Abs. 2 BGB als Regelfall vor, und so wird es in nahezu allen Kaufverträgen vereinbart. Der Verkäufer trägt nur die Kosten, die sein eigenes Eigentum betreffen: vor allem die Löschung alter Grundschulden (Lastenfreistellung) und die dafür nötigen notariellen Erklärungen.

Wichtig zu wissen: Beide Parteien haften gegenüber dem Notar als Gesamtschuldner. Platzt der Kauf, kann der Notar seine bis dahin entstandenen Gebühren von beiden verlangen – unabhängig davon, was im Vertragsentwurf stand.

Wer wählt den Notar – und wie läuft der Termin ab?

Grundsätzlich gilt: Wer zahlt, wählt. Da der Käufer die Kosten trägt, schlägt üblicherweise er den Notar vor – der Verkäufer kann aber widersprechen, dann einigt man sich. Ein „besserer" oder „günstigerer" Notar ist dabei kein Kriterium: Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, zur Neutralität gegenüber beiden Seiten verpflichtet und rechnen alle nach demselben Gesetz ab. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie über die amtliche Notarsuche der Bundesnotarkammer.

Aus unserer Praxis in Leipzig: Wir begleiten laufend Beurkundungen und arbeiten dabei regelmäßig unter anderem mit dem Notariat Zapf & Flache sowie dem Notariat Gerlach & Kopf in Leipzig zusammen – die freie Notarwahl liegt dabei selbstverständlich immer bei Ihnen. Für unsere Kunden koordinieren wir flexible Notartermine, halten Fristen und Fälligkeiten im Blick und übernehmen die Zuarbeit, etwa die Beschaffung von Grundbuchauszügen und fehlenden Unterlagen – damit der Termin hält und nichts den Verkauf verzögert.

Der Ablauf: Der Notar erstellt den Vertragsentwurf (bei Verbrauchern mit mindestens 14 Tagen Prüffrist, § 17 Abs. 2a BeurkG), beurkundet im Termin, holt Genehmigungen ein, lässt die Auflassungsvormerkung eintragen und teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Alle Schritte vom Termin bis zur Eigentumsumschreibung erklärt unser Ratgeber Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung.

Kann man bei den Notarkosten sparen?

An den Gebühren selbst: nein – sie sind gesetzlich festgelegt, Rabatte sind Notaren sogar verboten. Sparen lässt sich nur, indem man unnötige Kosten vermeidet:

  • Grundschuld direkt im Kauftermin mitbeurkunden statt in einem separaten Termin – spart doppelte Wege und Zusatzgebühren.
  • Keinen überhöhten Kaufpreis beurkunden: Der Geschäftswert bestimmt die Gebühr. (Einen zu niedrigen Preis zu beurkunden ist keine Option – das wäre Steuerhinterziehung und macht den Vertrag nichtig.)
  • Änderungen vor dem Termin klären: Nachträge und Neubeurkundungen kosten extra.
  • Bewegliches Inventar (z. B. Küche) im Vertrag gesondert ausweisen – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an; die Notargebühr richtet sich weiter nach dem Gesamtpreis.

Für Verkäufer gilt: Die Abwicklung über den Notar ist nur der letzte Schritt. Den größten finanziellen Unterschied macht der erzielte Preis – hier begleiten wir Sie vom kostenlos ermittelten Marktwert über die Vermarktung bis zur kompletten Abwicklung bis zum Notartermin.

Häufige Fragen zu den Notarkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen meist bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, wenn finanziert wird – ohne Finanzierung eher bei 1 bis 1,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit 240.000 Euro Darlehen sind es rund 4.400 Euro. Die Gebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG festgelegt.
Wer zahlt die Notarkosten – Käufer oder Verkäufer?
Im Regelfall der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Verkäufer zahlt nur die Kosten für die Löschung seiner eigenen alten Grundschulden. Gegenüber dem Notar haften allerdings beide als Gesamtschuldner.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, und Notare dürfen weder Rabatte geben noch höhere Sätze verlangen. Jeder Notar kostet für dieselbe Leistung exakt dasselbe – die Wahl des Notars ist deshalb keine Preisfrage.
Was passiert mit den Notarkosten, wenn der Kauf platzt?
Bereits entstandene Gebühren – etwa für den Vertragsentwurf – bleiben fällig. Der Notar kann sie von Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldnern verlangen; intern zahlt üblicherweise derjenige, der den Entwurf beauftragt hat oder den Rückzieher gemacht hat.
Sind die Notarkosten in Leipzig höher oder niedriger als anderswo?
Weder noch – das GNotKG gilt bundesweit einheitlich. Ein Notar in Leipzig kostet für denselben Kaufvertrag exakt dasselbe wie ein Notar in München oder Hamburg. Regionale Unterschiede gibt es nur bei der Grunderwerbsteuer, die in Sachsen 5,5 Prozent beträgt.
Kann ich Notarkosten steuerlich absetzen?
Bei selbst genutzten Immobilien in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten gehören die Notarkosten des Kaufs zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die Gebäudeabschreibung geltend gemacht – die Kosten der Grundschuldbestellung zählen als Finanzierungskosten und sind sofort abziehbar. Details klärt Ihre Steuerberatung; zur Abschreibung siehe unseren Ratgeber zur Restnutzungsdauer.
Fallen beim Hausverkauf auch Notarkosten für mich als Verkäufer an?
Nur wenige: üblicherweise die Löschungsbewilligung und Löschung alter Grundschulden (je nach Höhe meist wenige hundert Euro). Die Hauptkosten trägt der Käufer. Als Makler bereiten wir den Notartermin komplett vor – von den Unterlagen bis zur Terminkoordination.

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