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Kosten beim Hausverkauf: Was Verkäufer wirklich zahlen

Welche Nebenkosten beim Hausverkauf anfallen: Rechner für Grundschuld-Löschung, Energieausweis & Makler – und wer was zahlt. Jetzt kostenlos berechnen.

Veröffentlicht am 29. August 2026

Robin Tobermann, Geschäftsführer bei Immo HubIhr AnsprechpartnerRobin Tobermann · Geschäftsführer
Kosten beim Hausverkauf: Was Verkäufer wirklich zahlen – Immo Hub Leipzig

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nebenkosten des Verkäufers sind überschaubar: meist Grundschuld-Löschung, Energieausweis und – falls vereinbart – der hälftige Makleranteil.
  • Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags trägt in der Regel der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB), nicht der Verkäufer.
  • Teuer wird es nur an zwei Stellen: bei einer Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und bei der Spekulationssteuer – beides lässt sich oft vermeiden.
  • Mit dem Rechner ermitteln Sie Ihre Verkäuferkosten in 30 Sekunden – Position für Position aufgeschlüsselt.

Vor dem Hausverkauf steht bei fast allen Eigentümern dieselbe Frage: „Was kostet mich der Verkauf eigentlich?" Die kurze Antwort: deutlich weniger, als die meisten erwarten – die großen Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Beurkundung, Grundbucheintrag) zahlt der Käufer. Beim Verkäufer bleiben wenige, klar bezifferbare Posten. Genau die rechnet der folgende Rechner durch.

Aus über 560 begleiteten Verkäufen in Leipzig wissen wir aber auch: Die eigentliche Kostenfalle ist selten eine Gebühr – sondern ein falsch angesetzter Angebotspreis. Deshalb gehört an den Anfang jeder Kostenrechnung eine realistische Wertermittlung.

Verkäuferkosten-Rechner

Verkaufspreis eingeben, optionale Posten ergänzen – der Rechner zeigt Ihre Kosten als Gesamtsumme und einzeln aufgeschlüsselt.

Noch unsicher? Den realistischen Marktwert ermitteln wir kostenlos.

Steht im Grundbuch (Abteilung III) – oft der ursprüngliche Darlehensbetrag, nicht die Restschuld.

Pflicht spätestens zur Besichtigung (§§ 79 ff. GEG); gilt 10 Jahre.

Der Rechner setzt die übliche hälftige Teilung an (§ 656c BGB) – Ihr Anteil ist die Hälfte.

Nur die Bank kann sie exakt beziffern – bei Altverträgen mit niedrigem Zins fällt sie im aktuellen Zinsumfeld oft gering aus.

Unverbindliche Überschlagsrechnung – keine Rechts-, Steuer- oder Kostenberatung. Kleinere Posten (z. B. Grundbuchauszug, Unterlagenbeschaffung) und eine mögliche Spekulationssteuer kommen je nach Fall hinzu; Details dazu stehen im Text unter dem Rechner.

Diese Kosten trägt der Verkäufer im Einzelnen

  • Grundschuld-Löschung (Lastenfreistellung): Ist das Haus noch mit einer Grundschuld belastet, wird sie zum Verkauf gelöscht. Notar und Grundbuchamt berechnen dafür je eine 0,5-Gebühr nach der GNotKG-Tabelle – zusammen rund 0,2 Prozent der Grundschuldhöhe. Beispiel: Bei 200.000 € eingetragener Grundschuld sind das etwa 476 €. Wichtig: Maßgeblich ist der im Grundbuch eingetragene Betrag, nicht Ihre aktuelle Restschuld.
  • Energieausweis: Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie nicht vermarkten – er ist spätestens zur Besichtigung Pflicht (§§ 79 ff. GEG), bei Verstößen drohen Bußgelder. Ein Verbrauchsausweis kostet marktüblich etwa 80–150 €, ein Bedarfsausweis etwa 300–500 €. Details und welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist: Energieausweis erstellen.
  • Maklerprovision: Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf an Verbraucher die Provisionsteilung (§ 656c BGB) – Käufer und Verkäufer zahlen je die Hälfte des vereinbarten Satzes. Die Höhe ist Vereinbarungssache; was in Leipzig üblich ist und wie die Teilung genau funktioniert, erklärt unsere Seite zur Maklerprovision in Leipzig.
  • Unterlagen und Kleinposten: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakten – zusammen meist unter 100 €. Für unsere Verkäufer beschaffen wir diese Unterlagen im Zuge der Vermarktung; welche Dokumente Sie brauchen, listet die Verkaufs-Checkliste.
  • Optional – wertsteigernde Vorbereitung: Kleinere Schönheitsreparaturen oder Home Staging sind keine Pflichtkosten, rechnen sich aber häufig über den erzielten Preis. Was sich vor dem Verkauf lohnt und was nicht: Renovieren vor dem Hausverkauf.

Wer zahlt was? Käufer- und Verkäuferkosten im Vergleich

Kostenpositionzahlt der Käuferzahlt der Verkäufer
Grunderwerbsteuer (Sachsen: 5,5 %)
Notar & Grundbuch für Kaufvertrag und Umschreibung✓ (Regelfall, § 448 Abs. 2 BGB)
Löschung alter Grundschulden
Energieausweis
Maklerprovision (Verkauf an Verbraucher)½½
Vorfälligkeitsentschädigung (bei vorzeitiger Kreditablösung)

Die Käuferseite im Detail – inklusive Rechner – finden Sie im Kaufnebenkosten-Rechner; die Notar- und Grundbuchgebühren schlüsselt der Notarkosten-Rechner auf den Euro genau auf.

Vorfälligkeitsentschädigung: der Posten, den nur Ihre Bank kennt

Lösen Sie Ihr Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ab, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – als Ersatz für ihren Zinsschaden. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und der Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Zinsniveau ab. Deshalb rechnet unser Rechner hier bewusst nichts „hoch": Verlangen Sie vor dem Verkauf eine schriftliche Berechnung Ihrer Bank.

Die gute Nachricht im aktuellen Zinsumfeld: Wer seinen Kredit in der Niedrigzinsphase abgeschlossen hat, zahlt oft nur eine geringe oder gar keine Entschädigung – der Bank entsteht kaum Schaden, wenn sie das Geld heute zu höheren Zinsen neu verleihen kann. Zudem endet der Anspruch bei Darlehen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit sechs Monate nach Kündigung gemäß § 489 BGB. Alle Wege aus dem laufenden Kredit – inklusive der Alternative, dass der Käufer die Grundschuld übernimmt – zeigt unser Ratgeber Haus verkaufen trotz Kredit.

Steuern beim Hausverkauf: meist null – aber prüfen

Eine „Verkaufssteuer" gibt es nicht. Relevant ist die Spekulationssteuer (§ 23 EStG): Sie fällt nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht ausreichend selbst bewohnt haben. Ob Ihr Verkauf steuerfrei ist und was der Zeitpunkt ausmacht, klären zwei Ratgeber: Steuern beim Hausverkauf (Überblick mit Rechenbeispiel) und Spekulationsfrist & Rechner.

So halten wir die Kosten für unsere Verkäufer klein

In der Praxis entscheidet gute Vorbereitung über die Kosten: Wir beschaffen Grundbuchauszüge und fehlende Unterlagen, organisieren bei Bedarf den Energieausweis und stimmen die Lastenfreistellung direkt mit Bank und Notariat ab – in Leipzig arbeiten wir dabei regelmäßig unter anderem mit den Notariaten Zapf & Flache und Gerlach & Kopf zusammen, wobei die freie Notarwahl selbstverständlich immer bei den Vertragsparteien liegt. So kommt kein Termin ins Rutschen und keine Position doppelt.

Und der wichtigste Hebel bleibt der Preis selbst: Ein zu hoch angesetztes Haus steht, ein zu niedrig angesetztes verschenkt Geld. Was Ihr Haus heute realistisch wert ist, ermitteln wir kostenlos und unverbindlich – auf Wunsch mit unserem DEKRA-zertifizierten Bewerter im Team.

Häufige Fragen zu den Kosten beim Hausverkauf

Welche Nebenkosten fallen beim Hausverkauf für den Verkäufer an?
Typisch sind die Löschung alter Grundschulden (rund 0,2 Prozent der Grundschuldhöhe), der Energieausweis (etwa 80 bis 500 Euro je nach Art) und – falls ein Makler beauftragt ist – der hälftige Provisionsanteil. Dazu kommen kleine Posten wie der Grundbuchauszug. Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags zahlt der Käufer.
Muss ich als Verkäufer Notarkosten zahlen?
In der Regel nicht – die Beurkundungs- und Umschreibungskosten trägt üblicherweise der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Verkäufer zahlt nur die Kosten für die Löschung seiner eigenen Grundschulden, meist wenige hundert Euro.
Was kostet der Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis kostet marktüblich etwa 80 bis 150 Euro, ein Bedarfsausweis etwa 300 bis 500 Euro. Welcher Ausweis zulässig ist, hängt von Baujahr und Wohneinheiten ab. Er ist beim Verkauf Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Ende 2020 die gesetzliche Teilung: Käufer und Verkäufer zahlen je die Hälfte des vereinbarten Satzes (§ 656c BGB). Die Gesamthöhe ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag festgelegt.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Das kann nur Ihre Bank exakt berechnen – die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz ab. Bei Altverträgen aus der Niedrigzinsphase fällt sie im heutigen Zinsumfeld oft gering aus oder entfällt ganz; nach zehn Jahren Laufzeit können Sie zudem mit sechs Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen (§ 489 BGB).
Fallen beim Hausverkauf Steuern an?
Meist nicht: Wer die Immobilie länger als zehn Jahre besitzt oder sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat, verkauft einkommensteuerfrei. Andernfalls wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert – Details im Ratgeber „Steuern beim Hausverkauf".

Erst den Wert kennen, dann rechnen

Die Kosten stehen schnell fest – der Verkaufspreis ist die eigentliche Stellschraube. Wir ermitteln kostenlos, was Ihr Haus heute wert ist.

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