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AnsehenÜbergabeprotokoll beim Immobilienverkauf: was hineingehört, wann übergeben wird, welche Zählerstände dokumentiert werden – mit Checkliste.
Veröffentlicht am 13. Juli 2026
Ihr AnsprechpartnerRobin Tobermann · Geschäftsführer
Das Wichtigste in Kürze
Der Kaufpreis ist bezahlt, der Termin steht: Mit der Übergabe wechselt Ihre Immobilie endgültig die Seiten – und mit ihr Besitz, Nutzen und Lasten. Das Übergabeprotokoll hält diesen Moment rechtssicher fest. Es kostet dreißig Minuten Sorgfalt und erspart im Zweifel monatelange Diskussionen über Zählerstände, Schlüssel oder den Zustand einzelner Räume. Hier steht, was hineingehört – inklusive Checkliste.
Übergeben wird üblicherweise, sobald der vollständige Kaufpreis gezahlt ist – so regeln es die meisten Kaufverträge. Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf die Käuferseite über: Ab jetzt trägt sie Betriebskosten, Grundbesitzabgaben (im Innenverhältnis) und das Risiko für das Objekt. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch folgt später – den kompletten Ablauf danach beschreibt unser Beitrag Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung.
Für Verkäufer heißt das: Kündigen Sie Versicherungen nicht vorschnell – die Wohngebäudeversicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über und darf erst von diesem nach der Eigentumsumschreibung gekündigt werden. Klären Sie stattdessen im Protokoll, wer sich wann bei Versorgern und Versicherung meldet.
Beide Seiten unterschreiben, jede erhält ein Exemplar – Fotos der Zählerstände direkt anhängen.
Bei unseren Verkäufen bereiten wir das Protokoll vor, führen die Übergabe gemeinsam durch und dokumentieren alles digital – als letzter Baustein eines sauberen Verkaufsprozesses, wie ihn unsere Verkaufs-Checkliste beschreibt.
Von der Bewertung bis zum unterschriebenen Übergabeprotokoll: Wir begleiten Ihren Verkauf in Leipzig durch jeden Schritt.
Kostenlos · 3 Minuten · Unverbindlich
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